Infos von A-Z

Hier findet Ihr die Antworten auf viele Fragen von A-Z, die bereits an das Projektteam oder den Reiseveranstalter gestellt wurden. Wenn ihr weitere Fragen habt, wendet euch bitte an:

Ferienwerk Köln
Reiseveranstalter
Katholische Jugendreise gGmbH
Kleine Spitzengasse 2-4, 50676 Köln
Telefon (0 221) 942006-50
info@ferienwerk-koeln.de

Inhaltliche Fragen
Projektteam MRW
Bischöfliches Generalvikariat | B 3.2 Jugend
Postadresse: Mustorstraße 2 | 54290 Trier
Telefon (0651) 9771-109 
domini@bistum-trier.de

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Aktuell gibt es 25 Einträge in diesem Verzeichnis
Abfahrt/Ankunft
Die Abfahrt/Ankunft für Modul 1 \\\"Dolche Vita\\\" erfolgt je nach Gruppengröße ab einem zentralen Zusteigeort (in der Nähe der Herkunft der Gruppe). Die Abfahrt wird am Anreisetag gegen Nachmittag/Abend über Nacht erfolgen. Die Rückreise ab Rom wird am 02.08.24 gegen Abend über Nacht erfolgen. Die Ankunft im Bistum Trier erfolgt demnach am 03.08.24 gegen Nachmittag (am Zusteigeort). Genaue/r Ort/Zeit wird vom Reiseveranstalter mit den Reisunterlagen mitgeteilt.
Bundeskinderschutzgesetz
Mit dem Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, wurde der § 72 a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt, neu gefasst. Das Gesetz wird auch Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) genannt und trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Eine Folge ist, dass neben den hauptamtlichen Mitarbeitenden nun auch die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit ein erweitertes Führungszeugnis (siehe Erweitertes Führungszeugnis) vorlegen müssen.
Busverantwortliche*r
Busverantwortliche sind die Ansprechpartner*innen während der An- und Abreise im Bus bei Modul 1 \\\"Dolce Vita\\\". Sie kontrollieren z.B., ob alle da sind, sind Ansprechpartner*innen für den*die Busfahrer*in z.B. bei der Koordination der Pausen, machen Durchsagen… Meist übernimmt eine der Gruppenleitungen diese Aufgabe. Du kannst dir vorstellen, als Busverantwortliche*r zu unterstützen? Melde dich unter domini@bistum-trier.de .
CIM
Der Coetus Internationalis Ministrantium (lat. Internationale Ministrantenvereinigung, C. I. M.) ist ein Zusammenschluss diözesaner Beauftragter für die Ministrantenarbeit in der römisch-katholischen Kirche. Nach einer vorbereitenden Begegnung im November 1959 wurde der C.I.M. auf einem Treffen vom 14. bis 16. November 1960 in Altenberg bei Köln gegründet. Am 27. Januar 1967 wurde der C.I.M. dann kirchenamtlich für zunächst drei Jahre ad experimentum anerkannt. Derzeitiger Präsident ist der Erzbischof von Luxemburg, Msgr. Jean-Claude Hollerich SJ . Vom Sitz in Luxemburg aus werden Schulungen für Ministrant*innen und Ministrantenleiter*innen angeboten, um dem Dienst der Ministrant*innen Professionalität zu verleihen. Die wichtigste Veranstaltung des C. I. M. ist die alle paar Jahre stattfindende Ministrantenwallfahrt nach Rom. Hier treffen sich Ministrant*innen aus ganz Europa zu Austausch und Begegnung. Höhepunkt der Wallfahrt ist eine gemeinsame Papstaudienz.
Erweitertes Führungszeugnis
Steuerungsteam, Gruppenleitungen, Betreuungspersonen und verantwortliche Volontari, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Romwallfahrt begleiten, müssen nach § 72 a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem alle verurteilten kinder- und jugendrelevanten Straftaten aufgeführt sind. Mit ihm wollen wir dafür sorgen, dass Personen mit entsprechender Vorbelastung identifiziert werden können und so von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Das Führungszeugnis ist in Rheinland-Pfalz fünf und im Saarland drei Jahre gültig. Ein Antragsformular zur Bestätigung für die Meldebehörde kannst du hier herunterladen und von deiner Pfarrei/deinem Dekanat/... abstempeln lassen. Das Führungszeugnis muss bis vier Wochen nach Anmeldeschluss an das kirchliche Notariat (Kirchliches Notariat; Bischöfliches Generalvikariat Trier; Mustorstraße 2; 54290 Trier) geschickt werden. Falls du das erweiterte Führungszeugnis zurück bekommen möchtest, musst du einen an dich adressierten ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen.
Fahrkarte ATAC
Im Modul 1 "Dolce Vita" ist eine Fahrtkarte ATAC enthalten. Innerhalb des Autobahnrings kann man sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln frei bewegen. Zusätzlich kann man mit dem Bus/Zug ab Bahnhof Ostiense bis nach Ostia Lido (Strand) fahren.
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutz (Schutz vor Erkrankungen und Verhinderung der Ausbreitung von Erkrankungen) ist überall dort erforderlich, wo Menschen zusammenkommen, also auch bei Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit wie der Ministrantenromwallfahrt. Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 1.1.2001 das Bundes-Seuchengesetz abgelöst hat. Das IfSG setzt präventiv auf Information und Aufklärung und stärkt unter anderem die Eigenverantwortung sowie die Mitwirkung der Einrichtung, des Trägers und der Mitarbeitenden. Alle Beteiligten an Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit müssen aus einer Verantwortung für sich und andere heraus handeln. Das Gesetz macht dabei Vorgaben, die zu beachten sind. Unter anderem sind alle Teilnehmenden und Eltern sowie alle Betreuenden zu belehren.
Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Vor Ort haben Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ihre Aufgabe und ihren Platz in der Gemeinschaft der Ministrant*innen. Ihre Teilnahme an mehrtägigen Fahrten stellt jedoch häufig eine Herausforderung dar (Organisation, barrierefreie Zugänge, spezifische Begleitung und/oder Betreuung...). Wir möchten nicht, dass Jugendliche aufgrund ihres besonderen Unterstützungsbedarfs zuhause bleiben müssen und bieten als Projektteam der Wallfahrt gerne Hilfe und Unterstützung an, um die Fahrt für alle zu ermöglichen. Ansprechpartner ist Benedikt Welter b.welter@bistum-trier.de oder (06 51) 9771 - 205.
Jugendschutzgesetz
Bei Auslandsreisen mit Kindern und Jugendlichen gilt als Mindeststandard für die Teilnehmer*innen das deutsche Jugendschutzrecht. Ist das Jugendschutzrecht im Reiseland strenger geregelt als in Deutschland, so sind natürlich die vor Ort gültigen Regelungen zu beachten. In Italien darf man beispielsweise Alkohol generell erst ab 18 Jahren kaufen. Hier erhältst du nähere Infos. Die Gruppenleitung und Betreuungspersonen überwachen die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben und schreiten bei Verstößen ein. Bedenke, dass du nach mehrfachen, groben Verstößen gegen die Anordnung der Gruppenleitung oder Betreuungspersonen vorzeitig und ohne Anspruch auf Entschädigung auf eigene Gefahr und auf Kosten deiner Personensorgeberechtigten nach Hause geschickt werden kannst.
Lunchpaket
Lunchpakete sind nicht im Reisepreis enthalten. Angebotene Lunchpakete in den Hotels lohnen sich hinsichtlich ihres Preis-Leistungsverhältnisses meist nicht. Wir empfehlen einen Besuch im Supermarkt (Baguette, Salami, Obst, Getränke, Snacks und Süßigkeiten) oder in einem der zahlreichen Verkaufsläden \"Pizza to Go\". Für einen süßen Snack lohnt sich ein Abstecher in eine der berühmten Eisdielen.
Nachmeldungen
Bis zum Anmeldeschluss am 04.03.2024 ist eine Nachmeldung von Teilnehmenden und Betreuungspersonen in Höhe der in der Gruppenregistrierung angegebenen TN-Zahl kein Problem. Sollte das Kontingent es zulassen, sind auch Nachmeldungen über diese Zahl hinaus möglich. Das Anmeldesystem wird am 04. März geschlossen. Eine spätere Nachmeldung ist nicht mehr möglich.
Prävention sexualisierter Gewalt
Wir möchten gerne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schützen. Unser Präventionskonzept umfasst verschiedene Elemente: Wir achten darauf, dass eine ausgewogene Anzahl männlicher und weiblicher Begleitpersonen für eine gemischtgeschlechtliche Gruppe zur Verfügung stehen und dass die Begleitpersonen für das Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert worden sind. Die Gruppenleitung und Begleitpersonen verpflichten sich im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und im Rahmen einer Schulung eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem wird es geschulte Ansprechpartner*innen für vermutete, beobachtete oder erlebte Situationen sexualisierter Gewalt im Rahmen der Ministrantenromwallfahrt geben. Sie sind mögliche erste Gesprächspartner*innen, mit denen ein vertrauensvolles Gespräch geführt werden kann, ohne dass jemand gleich etwas unternehmen muss, um die Situation zu ändern. Gleichzeitig können die Ansprechpartner*innen auf Wunsch auch direkte Unterstützung veranlassen bzw. vermitteln.
Priester
Bei allen Gottesdiensten des Bistums Trier besteht die Möglichkeit zur Konzelebration. Hierfür bitte eine eigene Albe/Stola mitbringen.
Projektteam
Das Steuerungsteam bereitet seit 2022 die Ministrantenromwallfahrt 2024 für das Bistum Trier vor. Zahlreiche Ehrenamtliche Volontari und Helfer*innen unterstützen darüber hinaus im Projektteam die Vorbereitungen. Für die gute Zusammenarbeit und das Mitwirken möchten wir uns herzlich bedanken.
Rechts- und Versicherungsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Abteilung Jugend hat die Arbeitshilfe \\\"Alles was recht ist ... Rechts- und Versicherungsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit\\\" herausgegeben. Diese Arbeitshilfe richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Trier, die als Leitungen von Kinder- und Jugendgruppen, Tagesausflügen, Ferienfreizeiten oder als Betreuungspersonen tätig sind. Sie behandelt ein Thema, das – wenngleich nicht das wichtigste für die Kinder- und Jugendarbeit – eines ist, das jede und jeden betrifft und einige Kenntnisse für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt. Die Online-Arbeitshilfe wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Version findet ihr hier.
Reisehinweise
Im Hinblick auf verstärkte Kontrollen auch im Schengenraum rät die Botschaft dringend allen Reisenden in jedem Fall auch bei Reisen mit dem Bus, den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Weitere Reisehinweise des auswärtigen Amtes findet ihr hier.
Sonderurlaub
Im Rahmen der Förderung des Ehrenamtes besteht im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit Sonderurlaub für Ehrenamtliche Gruppenleiter*innen zu beantragen. Dies gilt generell und somit auch für die Ministrantenwallfahrt nach Rom 2024. Alle Informationen zu den Richtlinien und den Antragsformularen findet ihr auf den Seiten des BDKJ Trier.
Speise- und Getränkeverbot
Auf vielen wichtigen Plätzen wie etwa der Spanischen Treppe und dem Peterplatz gilt ein absolutes Speise- und Getränkeverbot. Bei Nichtbeachtung stehen hohe finanzielle Strafen an. Sucht euch also am besten ein anderes Plätzchen für euren Mittagssnack oder das Bierchen am Abend.
Taschengeld
Da das Mittagessen nicht in den Reisemodulen inbegriffen ist, muss die Mittagsverpflegung (Link zu Lunchpaket) und gegebenenfalls ein Eis für zwischendurch sowie für eventuelle Souvenirs Geld eingeplant werden. Die Empfehlung für ein Taschengeld liegt daher unsererseits bei max. 30€ pro Tag. Falls mit der Gruppe weitere Ausflüge/ Besuche geplant sind natürlich auch noch weitere Eintrittsgelder einzukalkulieren. Falls Nichts von eurer Reiseleitung für das Abendessen geregelt ist, denkt bitte daran, euch auch Geld für das tägliche Abendessen einzupacken.
Taschenmesser
Ein Taschenmesser kann grundsätzlich im Reisegepäck mitgenommen werden, allerdings ist darauf zu achten, dass du dich selbst oder andere nicht damit verletzt. Es darf keines mit feststellbarer Klinge sein, da das italienische Waffengesetz dies vorschreibt. Für die große Veranstaltung auf dem Petersplatz gilt ein absolutes Verbot für Taschenmesser.
Teilnehmer*innen
Die Zahlen für die Wallfahrt 2024 sind noch nicht veröffentlicht. 2018 sind aus dem Bistum Trier 1.750 Ministranten*innen, Betreuungspersonen, Volontari, Helfer*innen, Team an der Ministrantenromwallfahrt nach Rom gereist. Insgesamt waren es 70.000 Teilnehmer*innen.
Unterkunfts- und Buszuteilung
Nach dem Anmeldeschluss wird die Verteilung der Gruppen auf die Unterkünfte und Busse vorgenommen. Dies erfolgt vor allem nach folgenden Kriterien: Eingang der Anmeldung, Gruppengröße/-aufteilung, Herkunftsort, benötigte Zimmer und vorhandenes Zimmerkontingent. Wir werden euch einige Wochen nach dem Anmeldeschluss über die Zuteilung im Detail informieren.
Unterwegsverpflegung
Verpflegung während der An- und Abreise sowie zwischen den im Reisepreis enthaltenen Mahlzeiten und Snacks müssen selbst organisiert werden. Siehe hier auch Lunchpaket.
Verpflichtungserklärung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt ist uns ein wichtiges Anliegen. Gruppenleitungen und Betreuungspersonen, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Ministrantenromwallfahrt begleiten, müssen sich verstärkt mit dem Thema der Prävention gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen und sich gemeinsam verpflichten, achtsam und verantwortlich mit Grenzen von Kindern und Jugendlichen umzugehen. Mit dem Unterzeichnen der Verpflichtungserklärung im Rahmen einer Schulung machen die Gruppenleitungen und Betreuungspersonen ihre Verantwortlichkeit deutlich und stärken die Verbindlichkeit der Aussage: „Nach diesen Grundsätzen möchten wir arbeiten und miteinander umgehen". Verpflichtungserklärung herunterladen.
Wie können wir den Teilnehmerbeitrag verringern?
Oftmals ist eine Unterstützung durch die Pfarrei möglich. Darüber hinaus empfehlen wir Aktionen/Projekte, um Geld zu sammeln und damit den Reisepreis für jeden Teilnehmenden eurer Gruppe zu verringern. Hierzu haben wir euch hier einige Infos und Ideen zum Download zusammengestellt. Wir werden diese Seiten immer wieder ergänzen. Reinschauen lohnt sich also immer mal wieder. Wenn ihr weitere Ideen habt, sendet uns eine kurze Beschreibung an domini@bistum-trier.de, dann veröffentlichen wir auch eure Idee.